Der Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch wird von den Eltern bei der Grundschule gestellt, bei der das Kind angemeldet wird. Die Eltern können den Antrag stellen:
auf eigenen Wunsch,
auf Anraten der Erzieher/innen,
auf Anraten des Arztes,
auf Anraten der aufnehmenden Grundschule oder
auf Anraten des Staatlichen Schulamts.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den pädagogischen Fachkräften der Grundschulförderklasse kann den Eltern die Entscheidung erleichtern. In Absprache mit den Eltern und dem Gesundheitsamt trifft die Schulleitung die Entscheidung über den Antrag auf Zurückstellung. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Grundschulförderklasse, auch wenn dem Antrag auf Zurückstellung stattgegeben wurde.