Juniorklassen sind Regelklassen der Grundschule. Sie zählen nicht zum Bildungsgang der Grundschule, gleichwohl sind sie Klassen der Grundschule. Dies bedeutet, dass sie vollumfänglich in das Konzept und den schulischen Alltag der Grundschule einbezogen werden. Dies gilt vor allem für die ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote sowie für alle schulischen Aktionen, Feste und Feiern.
Eine Juniorklasse besteht aus in der Regel 16–20 Schülerinnen und Schülern, jedoch mindestens zwölf Schülerinnen und Schüler mit einer Unterrichtszeit von 25 Wochenstunden.
Der Besuch einer Juniorklasse dauert ein Schuljahr und ist in den Schuljahren 2026/2027 und 2027/2028 für zurückgestellte Kinder freiwillig.
In die Juniorklasse werden schulpflichtige Kinder aufgenommen, die im Rahmen der Schulanmeldung im sprachlichen und/oder motorischen, kognitiven bzw. sozio-emotionalen Entwicklungsbereich Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Die Juniorklasse ist nicht geeignet für Kinder mit voraussichtlichem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot bzw. deren Herkunftssprache nicht die deutsche Sprache ist und deren Förderbedarf überwiegend darauf beruht, dass die deutsche Sprache noch nicht im erforderlichen Maß erworben wurde.
Der Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch wird von den Eltern bei der Grundschule gestellt, bei der das Kind angemeldet wird. Die Eltern können den Antrag stellen:
auf eigenen Wunsch,
auf Anraten der Erzieher/innen,
auf Anraten des Arztes,
auf Anraten der aufnehmenden Grundschule oder
auf Anraten des Staatlichen Schulamts.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den pädagogischen Fachkräften der Juniorklasse kann den Eltern die Entscheidung erleichtern. In Absprache mit den Eltern und dem Gesundheitsamt trifft die Schulleitung die Entscheidung über den Antrag auf Zurückstellung. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Juniorklasse, auch wenn dem Antrag auf Zurückstellung stattgegeben wurde.
Über die verpflichtende Teilnahme in der Juniorklasse entscheidet ab dem Schuljahr 2028/2029 die Schulleitung der Grundschule des Schulbezirks des Kindes, über die Aufnahme an einem Standort der Juniorklasse entscheidet die Schulleitung der Juniorklasse.
Für Juniorklassen gibt es keine Schulbezirksregelung, die Juniorklasse kann nicht wiederholt werden, in der Juniorklasse gibt es keine Noten, Zeugnisse oder Schulberichte.
Die Juniorklasse ist ein ganzjähriger Bildungsgang.
Sie ist Teil der Grundschule.
Die Aufnahme verpflichtet zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch.
Es gilt die Ferienregelung der Grundschule.
Es wird nach einem festgelegten Stundenplan gearbeitet.
Die Juniorklasse wird von einer pädagogischen Fachkraft geleitet.
Die Juniorklasse erwartet von den Eltern eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Sie arbeitet mit den Kindergärten und Grundschulen, Therapeuten, Kinderärzten, Beratungsstellen und Fördereinrichtungen zusammen.
Die Schülerbeförderung wird vom Schulträger in der Regel angemessen organisiert und ist kostenfrei.
Der Besuch der Juniorklasse ist kostenfrei.
Unsere Juniorklasse bietet darüber hinaus die Möglichkeit ein Praktikum vor aber auch im Rahmen einer Erzieherausbildung zu absolvieren. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines Tages- oder Blockpraktikums. Nähere Informationen über die Praktikumsstellen:
Bolandenschule Wiesental
Schulstraße 5
68753 Waghäusel
Tel: 07254 / 77 43 115
sekretariat@bolandenschule.de